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Sonstige Veranst.
Böllerkurs
Für das Böllerschießen ist eine behördliche Bewilligung nötig, die den Nachweis von Kenntnissen der relevanten rechtlichen Grundlagen und praktischem Know-how fordert.
Kursinhalte:
Voraussetzung:
Dieser Kurs wird nicht aus Mitteln der EU, des Bundes und der Länder gefördert!
Termin: |
Kursnr. |
30.03. bis 31.03.2012 |
3412 |
Kosten: € 150,- |
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Ort: FAST Pichl |
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