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Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Forstlichen Ausbildungsstätte (FAST) Pichl und den VeranstaltungsteilnehmerInnen gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der kostenpflichtigen Anmeldung gültigen Fassung.
Für alle Veranstaltungen der FAST Pichl (Ausnahme: Abendveranstaltungen) ist eine schriftliche Anmeldung (über die Website oder per E-Mail) mindestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn erforderlich. Diese Anmeldung ist für Sie rechtsverbindlich.
Nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung von unserem Sekretariat. Sollten Sie diese Bestätigung nicht erhalten, setzen Sie sich bitte mit unserem Sekretariat in Verbindung, da Ihr Seminarplatz erst mit dem Ausstellen unserer schriftlichen Anmeldebestätigung garantiert ist.
Bei den meisten Veranstaltungen ist die TeilnehmerInnenzahl beschränkt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens behandelt. Sollte eine Veranstaltung zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bereits ausgebucht sein, nehmen wir Ihre Anmeldung in eine Warteliste auf.
Sie erhalten per Post oder E-Mail zeitgerecht eine detaillierte Einladung mit allen wichtigen Informationen zu der von Ihnen gebuchten Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass es bei einzelnen Kursen Voraussetzungen hinsichtlich Mindestalter bzw. erforderlicher Vorkenntnisse gibt. Die FAST Pichl erteilt Ihnen gerne Auskunft.
Veranstaltungsbeiträge der FAST Pichl sind nach § 6 UStG von der Umsatzsteuer befreit und enthalten daher keine abzugsfähige Umsatzsteuer.
Der Veranstaltungsbeitrag beinhaltet keine Unterkunfts- und Verpflegungskosten.
Die Kosten für Vortragsunterlagen sind im Veranstaltungsbeitrag inkludiert (ausgen. LFA-Kurse).
Der Veranstaltungsbeitrag wird vor Ort in bar oder per Bankomat eingehoben.
Da viele KleinwaldbesitzerInnen zwar die Möglichkeit der Zuteilung einer LFBIS-Betriebsnummer haben, diese aber bisher weder benötigt noch beantragt haben, an dieser Stelle ein Hinweis, wie eine LFBIS-Betriebsnummer beantragt werden kann: Die LFBIS-Betriebsnummer wird durch die Statistik Austria im Zuge des LFBIS (=Land- und forstwirtschaftliches Betriebs-Informations-System) des BMLFUW erstellt.
Für die Beantragung der LFBIS-Betriebsnummer einer bestimmten (Betriebs)-Einheit sind folgende Daten bekanntzugeben:
BUNDESANSTALT STATISTIK ÖSTERREICH, Direktion Raumwirtschaft Land- und Forstwirtschaft, Guglgasse 13, 1110 Wien, Tel.: +43 (1) 711 28-DW, office@statistik.gv.at
Unterstützung bei Abfrage oder Beantragung ihrer Betriebsnummer erhalten sie auch bei ihrer zuständigen Landwirtschaftskammer.
Bei Stornierung bis fünf Werktage (LFA-Kurse: 20 Werktage) vor Veranstaltungsbeginn wird keine Stornogebühr verrechnet. Bei Abmeldung nach der genannten Frist wird eine Stornogebühr von 50 % des ungeförderten Veranstaltungsbeitrages (Nächtigungsstorno: € 15,-/Nacht) in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Beendigung durch TeilnehmerInnen wird der gesamte ungeförderte Betrag in Rechnung gestellt.
In unserem Haus stehen zwei Einzel- und 17 Doppelzimmer zur Verfügung. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie ein Zimmer benötigen. Sollte unser Haus bereits ausgebucht sein, senden wir Ihnen ein Verzeichnis möglicher Quartiere in der Umgebung zu und sind Ihnen gerne bei der Reservierung behilflich. Bei Nächtigung in einem externen Quartier bezahlen Sie diese bitte direkt in Ihrer Unterkunft.
Ziel der Träger der Erwachsenenbildung, somit auch der FAST Pichl, ist das Angebot eines inklusiven Bildungssystems. Inklusive Erwachsenenbildung findet ihren Ausdruck im wesentlichen Prinzip der Wertschätzung der Vielfalt und soll auch Menschen mit Behinderung weitest möglichen Zugang bieten. Bitte helfen Sie uns durch rechtzeitige Bekanntgabe Ihrer besonderen Bedürfnisse, Ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu verwirklichen.
Arbeitsmarktservice (AMS): Das AMS fördert insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen zur beruflichen Integration. Für individuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte an die BeraterInnen an der für Sie zuständigen AMS-Geschäftsstelle.
Landarbeiterkammer (LAK): Für Mitglieder der LAK (MitarbeiterInnen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Gärtnereien, Landwirtschaftskammer-Angestellte etc.) gibt es Zuschüsse und Beihilfen für die berufliche Aus- und Fortbildung der Kammerzugehörigen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihrer Bundesländer-LAK (www.landarbeiterkammer.at)
Erwachsenenbildung.at: Auf der Seite http://erwachsenenbildung.at/service/ finden Sie einen österreichweiten Überblick über verschiedene Förderleistungen und Förderungsdatenbanken.