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Waldpädagogik
Regelung der Waldpädagogenausbildung
Die Ausbildung zum Waldpädagogen umfasst drei Module (A, B und C) und dauert insgesamt 80 Kursstunden. Das dritte Modul (C) ist ein Wahlmodul und kann nach eigenem Ermessen gewählt werden. Ein Zusatz im Erläuterungstext der entsprechenden Kurse und Seminare weist auf dieses Wahlmodul hin.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sieht vor, dass Personen, die mindestens das Ausbildungsniveau eines Forstwirtschaftsmeisters vorweisen können, nach erfolgreicher Absolvierung der waldpädagogischen Ausbildungsmodule die Bescheinigung „Zertifizierter Waldpädagoge“ erlangen.
Personen, die nicht zumindest die Ausbildung zum Forstwirtschaftsmeister absolviert haben, müssen für die Erlangung des Zertifikats zusätzlich zu den waldpädagogischen Ausbildungsmodulen eine 40-stündige forstliche Grundausbildung („Waldwirtschaft für Einsteiger“) absolvieren. Nach einer mindestens dreimonatigen Frist wird eine Prüfung über das erworbene forstfachliche Wissen abgelegt. Nach erfolgreicher Ablegung dieser Prüfung und Absolvierung der Module A, B und C kommt es zur Verleihung des Zertifikats „Waldpädagoge“.
Wahlmodule |
Stunden-ausmaß |
10 Std. |
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20 Std. |
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10 Std. |
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20 Std. |
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10 Std. |
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10 Std. |
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10 Std. |
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10 Std. |
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10 Std. |
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30 Std. |
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10 Std. |
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