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Förderung und förderbarer Personenkreis
Vorgehensweise bei der Beantragung um Zuteilung einer LFBIS-Betriebsnummer:
Da viele KleinwaldbesitzerInnen zwar die Möglichkeit der Zuteilung einer LFBIS-Betriebsnummer haben, diese aber bisher weder benötigt noch beantragt haben, an dieser Stelle ein Hinweis, wie eine LFBIS-Betriebsnummer beantragt werden kann: Die LFBIS-Betriebsnummer wird durch die Statistik Austria im Zuge des LFBIS (=Land- und forstwirtschaftliches Betriebs-Informations-System) des Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) erstellt. Für die Beantragung der LFBIS-Betriebsnummer einer bestimmten (Betriebs)-Einheit sind folgende Daten bekanntzugeben:
Zu beantragen ist die Betriebsnummer bei: Bundesanstalt Statistik Österreich, Direktion Raumwirtschaft Land- und Forstwirtschaft, Guglgasse 13, 1110 WienTel.: +43 (1) 711 28, E-Mail:office@statistik.gv.at
Fördermöglichkeiten für TeilnehmerInnen, die nicht zum förderbaren Personenkreis gehören
Das Kursprogramm der Forstlichen Ausbildungsstätte Pichl wurde entsprechend den Schwerpunktzielen der Ländlichen Entwicklung 2014 -2020 erstellt.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Forstlichen Ausbildungsstätte (FAST) Pichl und den VeranstaltungsteilnehmerInnen gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der kostenpflichtigen Anmeldung gültigen Fassung.