Zertifikatslehrgang „Waldpädagogik“ lt. Lehrgangs- und Prüfungsordnung (GZ 2021-0.764.385, BMLRT/Forstliche Aus- und Weiterbildung)

Der Zertifikatslehrgang setzt sich aus vier Modulen (A, B, C, F) mit insgesamt 160 Unterrichtseinheiten (1UE à 50 Minuten) zusammen. Ab dem 01.01.2023 ein verpflichtendes Modul (D) im Umfang von 16 UE mit dem Titel „Biodiversität im Wald“. Für die Aufrechterhaltung der Zertifikatgültigkeit (bezogen auf die Abrechnungsmöglichkeit von Ausgängen) sind Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Modul D) notwendig. Als persönlichkeitsbildende Weiterbildung gelten auch Supervisionen- die Nettozeit wird mit 5 UE angerechnet.


empfohlene Reihenfolge für Personen ohne forstliche Ausbildung

Waldpädagogik – Modul AWaldpädagogik für Einsteiger:innen40 Unterrichtseinheiten
Modul 1 bzw. FZertifikatslehrgang Waldwirtschaft für Einsteiger:innen40 Unterrichtseinheiten
Modul 2 bzw. FZertifikatslehrgang Waldwirtschaft für Einsteiger:innen, Praxis40 Unterrichtseinheiten
nach dreimonatiger WartezeitPrüfung der forstfachlichen Kenntnisse im Rahmen der
Qualifikation zur/zum Pädagogisch geschulten Waldvermittler:in
8 Unterrichtseinheiten
Waldpädagogik – Modul BAufbauseminar20 Unterrichtseinheiten
Waldpädagogik – Modul Cfreie Wahl20 Unterrichtseinheiten
Modul D ab 01.01.2023 verpflichtendBiodiversität im Wald tut gut20 Unterrichtseinheiten

Die Module A und F1 und F2, sowie die Prüfung sind in jedem Fall vor dem Modul B abzuschließen. Die Teilnehmende des Zertifikatslehrganges haben die erforderlichen Modulveranstaltungen A, B, C innerhalb von drei Jahren zu absolvieren.

Personen, die eine abgeschlossene Forstfacharbeiter:innen Ausbildung nachweisen, ist der Besuch des Moduls F zu erlassen. Die „Prüfung der forstfachlichen Kenntnisse von Personen ohne forstfachliche Ausbildung“ ist von Forstfacharbeiter:innen jedoch abzulegen. Personen, die eine abgeschlossene forstliche Mindestausbildung (Niveau Forstwirtschaftsmeister:in, Waldaufseher:in, Forstwart:in, Forstadjunkt:in, Förster:in, Forstassistent:in und Forstwirt:in) nachweisen, sind vom Besuch des Moduls F1 und F2 und der dazugehörenden Prüfung befreit (Nachweis muss erbracht werden).


Für die Ausstellung des Zertifikates müssen alle erforderlichen Module absolviert, alle Nachweise bei der FAST Pichl eingebracht werden. Eine Ausstellung erfolgt nur nach mündlicher oder schriftlicher Antragsstellung durch den Teilnehmenden im Büro der FAST Pichl.


Die Informationen zum Verfall und Wiedererlangung des Zertifikats (für die Inanspruchnahme von Fördermitteln) finden Sie in der Lehrgangs- und Prüfungsordnung ab Seite 18.

Die Richtlinie