Wirtschaft|Recht|Management
Ausbildung zum Forstschutzorgan

Wer darf was im Wald?

Forstschutzorgane unterstützen als ver- längerter Arm der Behörde die Vollziehung des Forstgesetzes. Wann kann bzw. muss ein Forstschutzorgan einschreiten und wann nicht? Wie gestaltet man eine Amtshandlung so, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht und in jeder Hinsicht korrekt ist? In der Ausbildung werden forstwirtschaftliche und rechtliche Grundlagen, insbesondere die Aufgaben und Befugnisse von Forstschutzorganen, vermittelt. Weiters wird ausführlich auf Kommunikation und Konfliktmanagement eingegangen. Interessierte ohne forstliche Berufsausbildung, die die Zulassungserfordernisse (österreichische Staatsbürgerschaft u.a.) erfüllen, können nach dieser 40-stündigen Ausbildung als Forstschutzorgan vereidigt werden.

Selbstverständlich können auch Personen mit forstlicher Ausbildung und bereits vereidigte Forstschutzorgane, die ihr Wissen auffrischen möchten, an der Ausbildung teilnehmen.

Auch Jagdschutzorgane sind häufig zusätzlich als Forstschutzorgan vereidigt, um auf breiter gesetzlicher Basis korrekt einschreiten zu können.

Die Ausbildung findet in Kooperation mit der Steiermärkischen Landarbeiterkammer statt.