Wirtschaft|Recht|Management
Ausbildung zum Forstschutzorgan

Wer darf was im Wald?

Forstschutzorgane unterstützen als verlängerter Arm der Behörde die Vollziehung des Forstgesetzes. Wann kann bzw. muss ein Forstschutzorgan einschreiten und wann nicht? Wie gestaltet man eine Amtshandlung so, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht und in jeder Hinsicht korrekt ist? In der Ausbildung werden forstwirtschaftliche und rechtliche Grundlagen, insbesondere die Aufgaben und Befugnisse von Forstschutzorganen, erläutert. Weiters wird ausführlich auf Kommunikation und Konfliktmanagement eingegangen.

Interessierte ohne forstliche Berufsausbildung können nach dieser 40-stündigen Ausbildung als Forstschutzorgan vereidigt werden.
Auch Jagdschutzorgane sind häufig zusätzlich als Forstschutzorgan vereidigt, um auf breiter gesetzlicher Basis korrekt einschreiten zu können.
Selbstverständlich können auch Personen mit forstlicher Ausbildung und bereits vereidigte Forstschutzorgane, die ihr Wissen auffrischen möchten, an der Ausbildung teilnehmen.

Das Seminar findet in Kooperation mit der Steiermärkischen Landarbeiterkammer
statt.