Waldbau|Forstschutz|Forsttechnik
Forstschutz (Pflanzenschutz) - Fort- und Weiterbildung im Sinne des Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetzes

Alle beruflichen Anwender:innen von Pflanzenschutzmitteln benötigen für Bezug und Ausbringung dieser Mittel lt. Steiermärkischem Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 eine Ausbildungsbescheinigung, und nach sechs Jahren ist zur Verlängerung der Besuch einer Fortbildung erforderlich.

In diesem Seminar gehen wir speziell auf die Pflanzenschutzerfordernisse in der Christbaumproduktion ein.

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