Alle beruflichen Anwender:innen von Pflanzenschutzmitteln benötigen gemäß dem Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 eine Ausbildungsbescheinigung, um diese Mittel beziehen und ausbringen zu dürfen.
Personen mit einer land- oder forstwirtschaftlichen Berufsausbildung (Facharbeiter:in oder höher) müssen eine mindestens fünfstündige Fortbildung absolvieren, wenn ihr Abschluss mehr als drei Jahre zurückliegt und sie eine Ausbildungsbescheinigung beantragen möchten.
Die Teilnahme an dieser Fachveranstaltung wird von der Landesregierung mit fünf Stunden als Fort- und Weiterbildung anerkannt und gilt auch für die Verlängerung der Sachkundigkeit gemäß dem Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetz.
Der Schwerpunkt des Seminars liegt beim Schutz des Waldes!