Wald-|Jagdpädagogik
Prüfung der forstfachlichen Kenntnisse im Rahmen der Qualifikation zum/zur Pädagogisch geschulten Waldvermittler:in
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) hat festgelegt, dass für die Erlangung des Zertifikates zum/zur Pädagogisch geschulten Waldvermittler:in der Nachweis forstfachlicher Kenntnisse erforderlich ist.
Drei Monate nach Beendigung des insgesamt 80-stündigen Zertifikatslehrganges „Waldwirtschaft für Einsteiger:innen“ (Modul F) kann zur Prüfung angetreten werden.
Absolvent:innen der Meister:innenausbildung für Forstwirtschaft, der Forst- fachschule Waidhofen bzw. Traunkirchen, der Försterschule oder des Forststudiums sind von der Prüfung ausgenommen.
Forstfacharbeiter:innen müssen ausschließlich die Prüfung absolvieren und sind vom Besuch des Zertifikatslehrganges „Waldwirtschaft für Einsteiger:innen“ befreit.
Drei Monate nach Beendigung des insgesamt 80-stündigen Zertifikatslehrganges „Waldwirtschaft für Einsteiger:innen“ (Modul F) kann zur Prüfung angetreten werden.
Absolvent:innen der Meister:innenausbildung für Forstwirtschaft, der Forst- fachschule Waidhofen bzw. Traunkirchen, der Försterschule oder des Forststudiums sind von der Prüfung ausgenommen.
Forstfacharbeiter:innen müssen ausschließlich die Prüfung absolvieren und sind vom Besuch des Zertifikatslehrganges „Waldwirtschaft für Einsteiger:innen“ befreit.
Details
Termin
14.07.2023
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Ort
Forstliche Ausbildungsstätte Pichl | Sankt Barbara im Mürztal