Waldbau|Forstschutz|Forsttechnik
Fortbildung im Sinne des steirischen und niederösterreichischen Pflanzenschutzmittelgesetzes (Borken- und Rüsselkäfer)

Alle beruflichen Verwender:innen von Pflanzenschutzmitteln benötigen für den Bezug und das Ausbringen dieser Mittel lt. Steiermärkischem und Niederösterreichischem Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 eine Ausbildungsbescheinigung.

Alle Personen, die eine land- und/oder forstwirtschaftliche Berufsausbildung (Facharbeiter:in oder höherwertig) vorweisen können, deren Abschluss aber schon mehr als drei Jahre zurückliegt und die und eine Ausbildungsbescheinigung beantragen wollen, benötigen eine Fortbildung im Ausmaß von mindestens fünf Stunden.

Die nachweisliche Teilnahme an dieser Fachveranstaltung wurde von der Landesregierung mit fünf Stunden als Fort- und Weiterbildung im Sinne des Steiermärkischen und Niederösterreichischen Pflanzenschutzmittelgesetzes, auch für die Verlängerung der Sachkundigkeit, anerkannt.