praktische Waldarbeit|Baumsteigen
Zertifikatslehrgang Baumsteigeausbildung - Modul 2: Baumsteigeaufbaukurs

Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um ein Aufbaumodul.

Der Schwerpunkt dieses Moduls liegt auf der sicheren Handhabung der Motorsäge, Schnitttechniken und Abseiltechniken von Kronenteilen. Einsatz und Verwendung von Riggingmaterialien sowie Erweiterung von Klettertechniken werden ebenso behandelt.

Diese Veranstaltung wurde vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) als Modul 2 des ZLG Baumsteigeausbildung mit der GZ-Genehmigung BMT-LE.3.2.1/008-III/2/2018 anerkannt!

Alle drei Module des ZLG „Baumsteigeausbildung“ müssen innerhalb von drei Kalenderjahren absolviert werden.

Eingangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • körperliche und geistige Eignung, um die entsprechenden Arbeiten auf Bäumen durchführen zu können
  • Modul 1 (Baumsteigegrundkurs)
  • Mindestübungsdauer im Baumsteigen von 100 Stunden
  • Modul 1 des ZLG Forsttechnik-Motorsägenführung, Europäischer Motorsägenführerschein oder die abgeschlossene Forstfacharbeiter:innen- oder eine entsprechende schulische Ausbildung

Mitzubringen:

  • Nachweis eines fünftägigen Motorsägenkurses (Modul 1 des ZLG Motorsägenführung) oder des Europäischen Motorsägen-Führerscheins oder einer Motorsägenschulung im Rahmen der Forstfacharbeiter:innen-, Forstwirtschaftsmeister:innen- oder Schulausbildung (z.B. Förster:in, Forstwart:in, Fachschule mit forstlichem Schwerpunkt).
  • Nachweis über Mindestübungsdauer im Baumsteigen von 100 Stunden
  • Schnittschutzhose
  • Oberbekleidung (Jacke/T-Shirt) in Signalfarben
  • der Witterung und Jahreszeit angepasste Kleidung
  • Arbeitshandschuhe mit Gummibeschichtung
  • Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe, Schaft über Knöchel, rutschfester Sohle, Schnittschutzeinlage
  • gültiger Schutzhelm (idealerweise mit Visier und Gehörschutz und Kinnriemen)
  • Schutzbrille
  • Kletterausrüstung
Kursanmeldung
Kursdaten
 
Persönliche Daten
Adresse
Bitte zu Beachten

Bitte beachten Sie, dass ohne LFBIS-Nummernbestätigung eine Verrechnung des geförderten Preises nicht möglich ist.

Ich benötige eine Unterkunft:
Bezahlung

AGB*

Datenschutz*