Das Gesetz (Dienstnehmerschutzverordnung, Novelle BGBl. Nr.441/1975) fordert den Nachweis von Fachkenntnissen für mobile Seilgeräte und Seilanlagen. Dieser Nachweis ist mit der Absolvierung eines Kurses und bestandener Abschlussprüfung über mobile Seilgeräte und Seilanlagen erbracht.
Kursinhalte:
- Grundbegriffe der Mechanik und Hydraulik
- Einsatzplanung von Kippmastgeräten und Transportanlagen
- Aufbau- und Arbeitsweise von Kippmastseilgeräten und Transportanlagen
- mechanische, elektrische und hydraulische Ausrüstung
- Sicherheitseinrichtungen
- Betrieb und Wartung
- Rechtsvorschriften
- Normen und Richtlinien für den sicheren Betrieb von Kippmastseilgeräten
- praktische Bedienung von Kippmastseilgeräten und Seilanlagen (Auf- und Abbau, Inbetriebnahme)
- Üben am Syncrofalkensimulator mit Funkfernsteuerung
Der Kurs ist ein Zertifikatslehrgang des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) und endet mit einer Befähigungsprüfung für die Bedienung von mobilen Seilanlagen und Seilgeräten.
Eingangsvoraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre; Im Rahmen der Berufsausbildung ist die Lehrgangsteilnahme ab 16 Jahren möglich, das Zertifikat wird aber erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ausgehändigt.
- körperliche und geistige Eignung für den Einsatz von Seilbringungsanlagen sowie mit entsprechender Ausrüstung auf Bäumen zu arbeiten
spezielle Eingangsvoraussetzungen für die Teilnahme (Mindestqualifikation):
- Der Teilnehmer muss sich trittsicher im steilen Gelände bewegen und mit der Motorsäge selbständig arbeiten können (Mindestanforderung: Absolvierung eines 5-tägigen Motorsägenkurses).
Eine einschlägige Vorbildung kann nach Maßgabe der absolvierten Ausbildungsinhalte angerechnet werden. Die Abschlussprüfung ist auf jeden Fall abzulegen.